Orden Ehrenzeichen und Uniform der Kriegsmarine in Wilhelmshaven 1945 waren nach der Kapitulation strikt geregelt: Ein Tagesbefehl aus dem Nachlass – „Wichtige Bestimmungen und Auszüge aus Seeko-Tagesbefehlen", gezeichnet von Konter-Admiral K. Weyher, Kommandant der Seeverteidigung Ostfriesland – zeigt etwas, das über die einzelnen Regelungen zu Hoheitsabzeichen und Orden hinausgeht: Wie die deutschen Dienststellen unter britischer Aufsicht weiterbestanden und weiter agierten.


Orden, Ehrenzeichen und Uniform der Kriegsmarine in Wilhelmshaven 1945

Der Tagesbefehl des Konter-Admirals Weyher

Das Dokument ging an die in Wilhelmshaven liegenden Einheiten – Kreuzer „Nürnberg", „Prinz Eugen", „Leipzig", die Zerstörer-, Torpedoboots- und S-Boot-Gruppen sowie Werft- und Versorgungsdienststellen. Zuständiger britischer „Naval Officer in Charge" war Cpt. R.N. Conder, mit Sitz auf der ehemaligen Yacht „Schneewittchen", umbenannt in HMS „Royal Rupert". Absender bleibt aber die deutsche Befehlskette selbst: Weyher gibt die britischen Vorgaben an seine Einheiten weiter, nicht ein britischer Offizier direkt.

Das Dokument stellt nur eine Momentaufnahme dar, von Weyher in Abstimmung mit den Briten herausgegeben 1945, für den Bereich Seeverteidigung Ostfriesland. Es zeigt, wie die deutschen Dienststellen und Strukturen unter britischer Aufsicht weiterbestanden und weiter agierten. Die Briten überließen es den Deutschen selbst, sich zu entwaffnen bzw. ihre Strukturen aufzulösen, wo diese nicht mehr benötigt wurden.

Diese Vorgehensweise gab es in den anderen Besatzungszonen so nicht: Die Briten setzten auf den deutschen Gehorsam und deutschen Ordnungssinn und nutzten die vorhandenen deutschen Strukturen, um Ordnung aufrechtzuerhalten. USA und Sowjetunion gingen dabei ganz anders vor – das ist allerdings ein anderes Thema.

Hoheitsabzeichen verboten – Bandkombinationen statt Kriegsauszeichnungen

Absatz 14 des Befehls: „Tragen von Hoheitsabzeichen an Mütze und Jackett ist verboten." An die Stelle der abgelegten Kriegsauszeichnungen traten fortan Bandkombinationen im Knopfloch, exakt vorgeschrieben: Das Band des EK II. Klasse gehörte an die blaue Uniform ins oberste Knopfloch des Jacketts bzw. des Überziehers, an der feldgrauen Uniform ins zweite Knopfloch der Feldbluse. Beim EK I. Klasse kam ein weiteres Band über dem ersten hinzu, im gleichen Knopfloch. Das Deutsche Kreuz in Gold zeigte sich als zwei gekreuzte Schwerter auf dem oberen EK-Band. Das Ritterkreuz bekam ein eigenes Band, im Knopfloch der linken Brustklappe an der blauen Uniform, der linken Brusttasche an der feldgrauen. Eichenlaub, auch mit Schwertern, wurde über das Ritterkreuzband gestreift. Kriegsverdienstkreuz I. und II. Klasse, Deutsches Kreuz in Silber und das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes folgten demselben System wie das EK. Auch das schwarzweiße Band des EK von 1914/18 war weiterhin zu tragen, an der blauen Uniform im obersten Knopfloch, an der feldgrauen auch im zweiten.

Zur Übersicht noch einmal in Tabellenform:

Auszeichnung Band / Kennzeichen Position blaue Uniform Position feldgraue Uniform
EK II. Klasse Band des EK Oberstes Knopfloch des Jacketts bzw. Überziehers Zweites Knopfloch der Feldbluse
EK I. Klasse Zweites Band über dem ersten Gleiches Knopfloch wie EK II Gleiches Knopfloch wie EK II
Deutsches Kreuz in Gold Zwei gekreuzte Schwerter auf dem oberen EK-Band
Ritterkreuz Eigenes Band Knopfloch der linken Brustklappe Knopfloch der linken Brusttasche
Eichenlaub (auch mit Schwertern) zum Ritterkreuz Über das Ritterkreuzband gestreift
Kriegsverdienstkreuz I./II. Klasse, Deutsches Kreuz in Silber, Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes Analog zum EK (siehe oben) wie EK wie EK
EK 1914/18 Schwarzweißes Band Oberstes Knopfloch des Jacketts/Überziehers Auch im zweiten Knopfloch der Feldbluse

NS-Symbole aus Dienstsiegeln und Stempeln

Absatz 15 verweist auf Gesetz Nr. 7 der Militärregierung, das die Entfernung nationalsozialistischer Abzeichen von Amtssiegeln anordnete. Bis zur endgültigen Regelung durch das Marineoberkommando Nord sollte das Hoheitszeichen „im Dienststempel durch Ausschaben, im Dienstsiegel durch Ausfüllen mit Zinn oder dergl. und im Gummistempel durch Herausschneiden" entfernt werden – drei unterschiedliche Techniken je nach Material des Stempels, offenbar aus praktischer Notwendigkeit vor Ort entwickelt.

Waffen und Dolche

Absatz 13: Waffenbesitz in Wilhelmshaven grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gestattete der NOIC Wilhelmshaven: Marineoffiziere durften ihren Dolch behalten – „Dolche dürfen nicht getragen werden." Besitz war also erlaubt, das Tragen nicht.

Flaggenführung und Ehrenbezeigung

Absatz 4 regelt das Verhältnis zu den britischen Streitkräften auf See: Deutsche Kriegsfahrzeuge mit britischen Offizieren an Bord mussten die britische Kriegsflagge setzen. Jeder deutsche Offizier und Soldat hatte beim Betreten eines englischen Kriegsschiffs eine Ehrenbezeigung zu erweisen, dem NOIC Conder beim Passieren durch Frontpfeifen und Frontmachen. Sein Boot, die frühere Stationschef-Yacht „Schneewittchen", führte britische Kriegsflagge und Commodore-Stander. Ergänzend Absatz 11: Verbot des deutschen Grußes unter Strafe, dazu Verbot des Singens auf dem Marsch für den Raum Wilhelmshaven – auch in Unterkünften sollten Lieder unterbleiben, die von der Besatzungsmacht als provozierend empfunden werden könnten.

Unterschiedlicher Umgang je nach Status: GSMA und POW

Der Umgang war zudem nicht einheitlich, sondern richtete sich danach, in welchem Verhältnis der Träger zu den Briten stand. Wer im Dienst der Briten stand, als GSMA (German Ship and Naval Maritime Authority), hatte einen anderen Status als der einfache POW, der nur auf Ausmusterung bzw. Entlassung wartete.

Bei GSMA erlaubt: Orden wie Minensuchabzeichen und U-Bootskriegsabzeichen, ohne Hakenkreuz. Uniformen ohne Hoheitsadler. Koppel mit entferntem Hakenkreuz. Dolche mit abgesägter Klinge. Beim RK ging es noch weiter: einzelnen Trägern wurde das Tragen ausdrücklich gestattet, wenn das Hakenkreuz nicht mehr zu sehen war – teils sogar als Erkennungszeichen der Stellung gefordert, wie bei Philipp Lichtenberg, der als verantwortlicher Ingenieur für die U-Boote in britischen Häfen tätig war.

Lichtenberg selbst beschrieb mir bei einem Besuch, wie er in London auf dem Bahnhof mit dem RK um den Hals, auf dem Weg zu einer medizinischen Behandlung, begleitet von einem britischen Offizier, angestarrt wurde wie ein Außerirdischer.

Bei der Entlassung galt dagegen die Anweisung, alles was nach Militärkleidung aussah oder den Anschein hatte, zu entfernen: Uniformen wurden eingefärbt, Knöpfe gegen Holzknöpfe getauscht, alle Orden und Ehrenzeichen mussten abgegeben werden. Diese Anweisung wurde aber nur so verstanden, nicht generell eingehalten.

Wer sich näher mit Orden, Ehrenzeichen und Uniform der Kriegsmarine in Wilhelmshaven 1945 sowie weiteren militärhistorischen Dokumenten aus der Besatzungszeit befassen möchte, findet weiterführende Beiträge in der Militaria-Infothek.


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Hinweis: Dieser Beitrag nennt Hoheitsabzeichen und NS-bezogene Kennzeichen ausschließlich zu historischen und dokumentarischen Zwecken im Kontext der britischen Besatzungsvorschriften von 1945. Die Abbildung, Beschreibung und der Handel mit entsprechenden Objekten unterliegen den Vorschriften der §§ 86, 86a StGB; verfassungswidrige Kennzeichen werden hier nicht dargestellt, sondern ausschließlich benannt.

Autor / fachliche Verantwortung
Thomas Huss · Dipl.-Ing. · German Historica / Militaria Kiel

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