Generaladmiralsflaggen der Kriegsmarine sind selten. Die hier gezeigte stammt aus einer Haushaltsauflösung in Kiel und wurde an uns verkauft. Der Hintergrund ist nicht bekannt.


Generaladmiralsflaggen der Kriegsmarine 1936–1945

Generaladmirale der Kriegsmarine

Der Dienstgrad Generaladmiral wurde am 20. April 1936 mit der Beförderung von Erich Raeder eingeführt. Er entsprach dem Generaloberst des Heeres und war nach dem Großadmiral der zweithöchste Dienstgrad der Kriegsmarine.

Zwischen 1936 und 1945 wurden insgesamt zwölf Marineoffiziere zu Generaladmiralen befördert:

  • Erich Raeder (1936)
  • Conrad Albrecht (1939)
  • Alfred Saalwächter (1940)
  • Rolf Carls (1940)
  • Hermann Boehm (1941)
  • Karl Witzell (1941)
  • Otto Schultze (1942)
  • Wilhelm Marschall (1943)
  • Otto Schniewind (1944)
  • Walter Warzecha (1944)
  • Oskar Kummetz (1944)
  • Hans-Georg von Friedeburg (1945)

Erich Raeder wurde 1939 zum Großadmiral befördert. Karl Dönitz übersprang den Dienstgrad Generaladmiral und wurde am 30. Januar 1943 direkt vom Admiral zum Großadmiral ernannt.

Die Kommandoflagge eines Generaladmirals

Die Flagge zeigte auf weißem Grund ein schwarzes Admiralskreuz mit zwei gekreuzten goldgelben Schwertern im oberen rechten Feld. Sie unterschied sich dadurch von den Rangflaggen der Admirale und Vizeadmirale.

Die Generaladmiralsflaggen der Kriegsmarine wurden in verschiedenen Größen hergestellt. Sie dienten dazu, den Dienstgrad beziehungsweise die Kommandostellung eines Generaladmirals kenntlich zu machen.

Verwendung auf Kriegsschiffen und an Land

Die Generaladmiralsflagge wurde sowohl auf Kriegsschiffen als auch bei entsprechenden Marinekommandobehörden an Land geführt.

Auf Kriegsschiffen wurde sie gesetzt, wenn sich ein zum Führen der Flagge berechtigter Generaladmiral an Bord befand. Dies betraf insbesondere Flaggschiffe, von denen aus größere Marineverbände befehligt wurden.

An Land kamen entsprechende Flaggen bei Marinekommandobehörden, Marinegruppenkommandos und höheren Marinestellen zum Einsatz.

Die Verwendung richtete sich nach den jeweils geltenden Flaggenvorschriften und der dienstlichen Stellung des betreffenden Admirals.

Weitere Flaggen der Kriegsmarine

Generaladmiralsflaggen der Kriegsmarine werden oft zusammen mit Uniformen und anderen Marineflaggen gefunden. Viele wurden als Andenken an Dienststellen oder Schiffskommandos mitgenommen.

Rang- und Kommandoflaggen

Grundlage war das schwarze Admiralskreuz auf weißem Tuch, übernommen aus der Kaiserlichen und der Preußischen Marine. Die Flaggen waren quadratisch.

  • Großadmiralsflagge (ab 1939): Admiralskreuz mit zwei gekreuzten Großadmiralstäben und dem Wehrmachtadler in Gelb.
  • Flagge des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine, sofern er nicht Großadmiral war: Admiralskreuz auf zwei gekreuzten Admiralsschwertern. Nach Raeders Beförderung 1939 wurde sie nicht mehr verwendet.
  • Generaladmiralsflagge: Admiralskreuz mit zwei gekreuzten Schwertern in Gelb und Braun.
  • Admiralsflagge: Admiralskreuz ohne Beizeichen.
  • Vizeadmiralsflagge: Admiralskreuz mit einem schwarzen Ball im oberen Liekfeld.
  • Konteradmiralsflagge: Admiralskreuz mit je einem schwarzen Ball im oberen und unteren Liekfeld.

Stander und Wimpel

  • Kommodorestander für Kommodore und Verbandsführer.
  • Flottillen- und Gruppenwimpel für Flottillenchefs und Gruppenführer.
  • Kommandowimpel auf in Dienst gestellten Kriegsschiffen.

National- und Dienstflaggen

  • Reichskriegsflagge, eingeführt am 7. November 1935, als Heckflagge der Kriegsschiffe.
  • Gösch: die Nationalflagge, im Hafen am Bug gesetzt.
  • Reichsdienstflagge für staatliche Fahrzeuge, die keine Reichskriegsflagge führen durften.
  • Flagge für Landeinheiten der Kriegsmarine, eingeführt 1936, im Format 126 × 126 cm.

Eine erhaltene Generaladmiralsflagge der Kriegsmarine

Die hier vorgestellte Kommandoflagge eines Generaladmirals hat die Abmessungen von 100 × 100 cm.

Auf weißem Tuch befindet sich das schwarze Admiralskreuz mit den beiden gekreuzten goldgelben Schwertern.

Am oberen Rand ist die Bezeichnung „General-Adm. 1,0 × 1,0“ angebracht. Sie bezeichnet den Dienstgrad und die Größe der Flagge.

Die Befestigungsleine ist noch vorhanden. Das Tuch zeigt altersbedingte Gebrauchs- und Lagerungsspuren.

Ob die Flagge ursprünglich auf einem Kriegsschiff oder an Land verwendet wurde, ist nicht bekannt. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Generaladmiral ist ebenfalls nicht möglich.

Auseinandergerissene Nachlässe

Auch diese Flagge lässt sich keinem Generaladmiral mehr zuordnen. Das passiert häufig, wenn Nachlässe aufgeteilt werden. Uniform, Papiere, Fotos und Flaggen gehen an verschiedene Erben, werden einzeln verkauft oder bei Haushaltsauflösungen getrennt.

Fehlen später die Dokumente, ist eine Zuordnung zu Offizier, Schiff oder Dienststelle nicht mehr möglich.

Seltenheit und historische Einordnung

Da während der gesamten Zeit der Kriegsmarine nur zwölf Offiziere den Dienstgrad Generaladmiral erreichten, war der Bedarf an entsprechenden Kommandoflaggen vergleichsweise gering.

Allerdings konnten für einen Generaladmiral mehrere Flaggen unterschiedlicher Größe und für verschiedene Dienststellen beziehungsweise Schiffe vorhanden sein.

Wie viele dieser Flaggen tatsächlich hergestellt wurden und wie viele Exemplare heute noch existieren, ist nicht bekannt.

Die Generaladmiralsflagge gehört zu den seltenen Rang- und Kommandoflaggen der Kriegsmarine aus der Zeit von 1936 bis 1945.


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Thomas Huss & Söhne / German Historica

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