Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes 1939: Die Auszeichnung wurde am 1. September 1939 gestiftet und im Verlauf des Zweiten Weltkriegs um weitere Stufen ergänzt. Sie gehört bis heute zu den bekanntesten und zugleich polarisierendsten militärischen Auszeichnungen des Zweiten Weltkriegs.
Für Sammler und bei der fachlichen Einordnung sind heute vor allem die Stufen, Verleihungszahlen, Hersteller, Fertigungsvarianten, Punzen, Maße, Materialien und typischen Prägemerkmale von Bedeutung. Sie bilden die Grundlage, um ein Ritterkreuz zu bestimmen, zeitlich einzuordnen und verschiedene Fertigungen voneinander zu unterscheiden. Ergänzend geht es um die späteren Ausführungen nach dem Ordensgesetz von 1957 und um Merkmale, die bei der Bestimmung, Einordnung und Bewertung berücksichtigt werden sollten.
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes 1939: Stufen, Verleihungszahlen und Hersteller
Stiftung des Ritterkreuzes 1939
Die Stufen des Ritterkreuzes
Verleihungszahlen
Aufbau des Ritterkreuzes
Maße und Gewicht
Hersteller des Ritterkreuzes 1939
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes 1939 in der Ausführung 1957
Ankauf & Bewertung
Stiftung des Ritterkreuzes 1939
Mit der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 wurde das Eiserne Kreuz erneut gestiftet. Die ursprüngliche Abstufung lautete:
- Eisernes Kreuz 2. Klasse
- Eisernes Kreuz 1. Klasse
- Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
- Großkreuz des Eisernen Kreuzes
Das Ritterkreuz stand damit über dem Eisernen Kreuz 1. Klasse und wurde als Halsdekoration getragen. Die Auszeichnung konnte für besondere Tapferkeit vor dem Feind oder für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen werden. Die Verleihung einer höheren Klasse setzte den Besitz der vorangehenden Klasse voraus.
Die Stufen des Ritterkreuzes
Im Laufe des Krieges wurde das Ritterkreuz um mehrere höhere Stufen ergänzt.
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
Gestiftet: 1. September 1939
Die Grundstufe des Ritterkreuzes. Das Kreuz trägt auf der Vorderseite die Jahreszahl 1939, auf der Rückseite am unteren Kreuzarm die Jahreszahl 1813. Getragen wurde es an einem schwarz-weiß-roten Halsband.
Ritterkreuz mit Eichenlaub
Gestiftet: 3. Juni 1940
Als erste Steigerung des Ritterkreuzes wurde das Eichenlaub eingeführt. Es besteht aus drei stilisierten Eichenblättern und wurde oberhalb des Ritterkreuzes am Halsband getragen. Ab dieser Stufe wurden die Verleihungen nummeriert.
Ritterkreuz mit Eichenlaub und Schwertern
Gestiftet: 28. September 1941
Unterhalb des Eichenlaubs befinden sich zwei gekreuzte Schwerter. Die ersten Verleihungen dieser Stufe erfolgten bereits vor der formellen Veröffentlichung der entsprechenden Stiftungsbestimmungen.
Ritterkreuz mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten
Gestiftet: 28. September 1941
Die Brillanten wurden mit derselben Verordnung geschaffen wie die Schwerter, auch hier lag die erste Verleihung vor der Veröffentlichung. Eichenlaub und Schwerter wurden in einer besonderen Ausführung gefertigt und mit Brillanten besetzt. Diese Stufe wurde nur sehr selten verliehen.
Die Stufen mit Brillanten und mit Goldenem Eichenlaub wurden jeweils in zwei Ausführungen überreicht: als A-Stück mit echten Brillanten und als B-Stück zum Tragen mit Similisteinen. Beide unterscheiden sich auch in Form und Größe.
Ritterkreuz mit Goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten
Gestiftet: 29. Dezember 1944
Die höchste Stufe des Ritterkreuzes. Die Stiftung sah eine sehr begrenzte Zahl von zwölf Verleihungen vor. Tatsächlich erhielt nur Hans-Ulrich Rudel diese Auszeichnung.
Verleihungszahlen
Bei den Verleihungszahlen findet man in der Literatur unterschiedliche Angaben. Der Grund dafür liegt insbesondere in den letzten Kriegsmonaten. Zahlreiche Verleihungsvorgänge sind nur unvollständig überliefert oder wurden nach dem Krieg unterschiedlich bewertet. Nach Auswertung erhaltener Unterlagen werden ungefähr folgende Zahlen als dokumentarisch nachweisbar angegeben:
| Stufe | nachweisbare Verleihungen (Richtwerte) |
|---|---|
| Ritterkreuz | 7.161 |
| Eichenlaub | 863 |
| Eichenlaub und Schwerter | 147 |
| Eichenlaub, Schwerter und Brillanten | 27 |
| Goldenes Eichenlaub, Schwerter und Brillanten | 1 |
In älterer Literatur findet man dagegen häufig höhere Zahlen, beispielsweise rund 7.318 Ritterkreuzträger. Bei einer genauen historischen Betrachtung sollte deshalb zwischen dokumentarisch belegten Verleihungen und später anerkannten beziehungsweise umstrittenen Spätkriegsverleihungen unterschieden werden.
Verleihungen nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 sind rechtsunwirksam, weil ihnen jede Rechtsgrundlage fehlte. Das betrifft auch Fälle, die sich auf den sogenannten Dönitz-Erlass berufen. Für diese angeblich mündlich erteilte Anordnung gibt es außer einem späteren Brief von Dönitz selbst keinen Beleg.
Aufbau des Ritterkreuzes
Die meisten Ritterkreuze der Kriegszeit besitzen einen dreiteiligen Aufbau aus Vorderzarge, Kern und Rückzarge. Der Kern liegt zwischen den beiden Rahmenhälften. Typisch ist ein geschwärzter Eisenkern mit einer Zarge aus Silber beziehungsweise einer Silberlegierung.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Ein nichtmagnetischer Kern bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Stück eine Fälschung ist. Bei einzelnen bekannten Fertigungstypen wurden auch andere Kernmaterialien verwendet.
Vom Eisernen Kreuz 2. Klasse unterscheidet sich das Ritterkreuz neben der Größe durch die Aufhängung: An der kleinen runden Öse sitzt ein ovaler Sprungring, beim EK II dagegen ein großer runder Ring.
Maße und Gewicht
Originale Ritterkreuze unterscheiden sich je nach Hersteller und Fertigungsvariante geringfügig. Typische Abmessungen liegen ungefähr bei 48 bis 49 mm Breite, das Gewicht liegt bei vielen Stücken ungefähr im Bereich von 30 bis 35 Gramm.
Diese Werte dürfen jedoch nicht als starre Vorgabe verstanden werden. Für eine Bestimmung müssen Maße und Gewicht immer mit dem jeweiligen Hersteller, Prägetyp und Fertigungszeitraum abgeglichen werden.
Hersteller des Ritterkreuzes 1939
Die Herstellerfrage gehört zu den wichtigsten Bereichen bei der Bestimmung eines Ritterkreuzes. Nicht jeder bekannte Ordenhersteller fertigte auch Ritterkreuze. Außerdem existieren Fertigungen, deren Hersteller bis heute nicht abschließend geklärt ist. Zu den bekannten und für die Bestimmung wichtigen Fertigungen gehören:
| Hersteller / Fertigung | Ort | bekannte Kennzeichnung |
|---|---|---|
| C. E. Juncker | Berlin | 2, L/12, 800, teilweise unmarkiert |
| Klein & Quenzer | Idar-Oberstein | 65, 800 |
| Steinhauer & Lück | Lüdenscheid | 4, L/16, 800 |
| C. F. Zimmermann | Pforzheim | 20, L/52 |
| Otto Schickle | Pforzheim | überwiegend unmarkiert |
| 3/4-Ösen-Typ | Hersteller nicht abschließend geklärt | meist unmarkiert |
Darüber hinaus spielte Gebrüder Godet & Co. beim Vertrieb und bei höheren Stufen des Ritterkreuzes eine wichtige Rolle.
C. E. Juncker, Berlin
C. E. Juncker gehört zu den wichtigsten frühen Herstellern des Ritterkreuzes. Bekannte Kennzeichnungen sind 2, L/12 und 800, dazu kommen vollständig unmarkierte Stücke. Bei Juncker sind unterschiedliche Kern-, Rahmen- und Ringvarianten bekannt. Besonders frühe Stücke können sich deutlich von späteren Fertigungen unterscheiden.
Zu den bei der Bestimmung herangezogenen Merkmalen gehören:
- Form der Jahreszahlen 1813 und 1939
- Gestaltung des Hakenkreuzes
- Rahmenprofil
- innere Zargenecken
- Ösenform
- Sprungring
- Punzen
- Oberflächenbehandlung
Frühe Juncker-Fertigungen können auch von der häufig angenommenen Kombination aus Eisenkern und 800er Silberzarge abweichen.
Klein & Quenzer, Idar-Oberstein
Der Präsidialkanzlei-Code von Klein & Quenzer lautet 65, der LDO-Code L/26. Typische Kennzeichnungen sind 800, 65 und Kombinationen wie 800 65. Bei vielen Stücken befindet sich die Silberpunze auf der Zarge beziehungsweise unterhalb der Öse, während der Sprungring zusätzlich den Herstellercode trägt.
Auch bei Klein & Quenzer existieren unterschiedliche Fertigungsperioden. Bei späteren Stücken treten charakteristische Veränderungen und Fehler im Prägewerkzeug auf, die bei der zeitlichen Einordnung herangezogen werden können. Gerade diese kleinen Werkzeugmerkmale sind bei der Bestimmung wichtiger als eine einzelne Punze.
Steinhauer & Lück, Lüdenscheid
Der Präsidialkanzlei-Code lautet 4, der LDO-Code L/16. Bei Steinhauer & Lück findet man verschiedene Kennzeichnungen und Ausführungen: 800er Silberpunzen, unterschiedliche Punzentypen, unmarkierte Varianten und Stücke mit der Herstellerzahl 4.
Steinhauer & Lück ist für Sammler besonders interessant, weil die Firma auch nach 1945 weiterproduzierte. Dadurch existieren:
- Kriegsfertigungen
- sehr späte Kriegsstücke
- frühe Nachkriegsfertigungen
- 1957er Ausführungen
- spätere Sammlerfertigungen
Bei Steinhauer & Lück reicht deshalb eine Übereinstimmung von Kern, Gewicht oder Rahmenform allein nicht aus. Der jeweilige Werkzeugzustand und die Fertigungsperiode müssen berücksichtigt werden.
C. F. Zimmermann, Pforzheim
Der für Ritterkreuze wichtige Hersteller ist C. F. Zimmermann in Pforzheim, nicht zu verwechseln mit Fritz Zimmermann in Stuttgart (PK 6). Der Präsidialkanzlei-Code lautet 20, der LDO-Code L/52. Bekannt sind sowohl markierte als auch unmarkierte beziehungsweise nur teilweise markierte Stücke.
Zimmermann-Fertigungen spielen außerdem bei der Frage eine Rolle, welche Ritterkreuze über andere Firmen beziehungsweise Händler ausgeliefert wurden. Dabei ist besonders die Verbindung zu Godet zu beachten.
Otto Schickle, Pforzheim
Der LDO-Code von Otto Schickle lautet L/15. Schickle gehört zu den besonders interessanten frühen Fertigungen. Viele bekannte Schickle-Ritterkreuze sind nicht mit einem Hersteller gekennzeichnet, auch eine 800er Silberpunze muss nicht vorhanden sein. Bekannt sind unter anderem Stücke mit geschwärztem Eisenkern, Neusilberzarge, unmarkiertem Sprungring und fehlender Herstellerkennzeichnung.
Damit zeigt sich deutlich: Eine fehlende Hersteller- oder Silberpunze ist bei einem Ritterkreuz kein automatisches Ausschlussmerkmal.
Der 3/4-Ösen-Typ
Eine eigenständige Gruppe bilden die sogenannten 3/4-Ösen-Ritterkreuze. Namensgebend ist die besondere Form der Öse. Bekannte Stücke besitzen unter anderem einen dreiteiligen Aufbau, teilweise einen Kupferkern, eine schwarze Lackierung, einen Neusilberrahmen und unmarkierte Sprungringe.
Die genaue Herstellerzuordnung dieser Fertigung ist bis heute nicht abschließend geklärt. Eine vorschnelle Zuordnung zu einem bekannten Hersteller sollte deshalb vermieden werden.
Godet und die Herstellerfrage
Gebrüder Godet & Co., Berlin, führte den Präsidialkanzlei-Code 21 und den LDO-Code L/50. Godet ist insbesondere bei den höheren Stufen des Ritterkreuzes von großer Bedeutung. Beim normalen Ritterkreuz muss jedoch zwischen Herstellung und Vertrieb unterschieden werden.
Es gibt Ritterkreuze, die mit Godet in Verbindung gebracht werden, deren tatsächliche Fertigung jedoch anderen Herstellern – insbesondere Zimmermann – zugeschrieben wird. Godet sollte deshalb nicht ohne weitere Differenzierung als normaler Serienhersteller des Ritterkreuzes aufgeführt werden.
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes 1939 in der Ausführung 1957
Nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 darf das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes 1939 in der Bundesrepublik Deutschland mit all seinen Stufen nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden. Das Tragen setzt den Nachweis einer rechtmäßigen Verleihung voraus.
Bei der Ausführung 1957 ist das Hakenkreuz durch einen Eichenlaubzweig ersetzt, wie ihn bereits das Eiserne Kreuz von 1813 zeigte. Die genehmigten Ausführungen wurden in der Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1958 veröffentlicht.
Als Hersteller der Ritterkreuze in der Ausführung 1957 ist Steinhauer & Lück in Lüdenscheid bekannt. Da dieselbe Firma auch Kriegsstücke und spätere Sammlerfertigungen herstellte, gelten hier dieselben Hinweise wie im Abschnitt zu Steinhauer & Lück.
Ankauf & Bewertung
Thomas Huss & Söhne / German Historica
Direkter Draht für Fragen rund um Ankauf, Bewertung und historische Einordnung militärhistorischer Objekte.
Eigene Recherche und Dokumentation auf Grundlage von Primärquellen aus dem Archiv Thomas Huss. Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1573); Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957.